www.winfried-sobottka.de        www.freegermany.de      www.sexualaufklaerung.at        http://www.sexualaufklaerung.at/nadine-o/0-overview.html

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Auf der Page einer Rechtsanwaltskanzlei über Titelmissbrauch und § 132a StGB:

http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/wettbewerbsrecht/achtung-bei-werbung-mit-titeln-berufsbezeichnungen-und-abzeichen.html  :

"Sinn und Zweck der Strafvorschrift ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten, d. h. nicht „verdienten“ Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben....."

"Schmücke Dich nicht mit Federn, die Du nicht verdienst!

Es bleibt jedoch noch eine Frage: Was ist mit im Ausland erworbenen Titeln?

Zunächst gilt, dass auch diese rechtmäßig erlangt sein müssen. Unrechtmäßig erworbene Titel sind von § 132a StGB ebenfalls erfasst."